36 BESUCHSBEGLEITUNG Geförderte Besuchsbegleitung in Zusammenarbeit mit BMASK Besuchsbegleitung im Auftrag der Kinder und Jugendhilfe Tirol Für die Entwicklung eines Kindes ist es wichtig Kontakt zu beiden Elternteilen bzw seinen leiblichen Eltern zu haben Die Besuchsbegleitung unterstützt Eltern bei der Aufrechterhaltung Neu oder Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen Kindern und dem von ihnen getrennt lebenden Elternteil Als vom Land Tirol bewilligte Kinder und Jugendhilfeeinrichtung schaffen wir ei nen Rahmen um Kontakte kindgerecht und konfliktfrei durchführen zu können Die Besuchskontakte werden von fachlich qualifizierten BesuchsbegleiterInnen als neutrale Drittpersonen begleitet Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe begleiten kompetent sowie vertraulich und sorgen für eine geschützte Atmosphäre Die Besuchsbegleitung kann von Gerichten oder der Kinder und Jugendhilfe an geordnet sowie auf Wunsch der Eltern und Kinder im Rahmen einer Eigenfinanzie rung in Anspruch genommen werden Sie ist sinnvoll und notwendig bei strittigen Scheidungen bzw Trennungen bei of fenen Sorgerechtsverfahren bei fremduntergebrachten Minderjährigen bei Kin deswohlgefährdung und in Verdachtsfällen für Adoptivkinder beim Erstkontakt mit leiblichen Eltern und im Rahmen des 111 AußtrG und einer Förderung durch das Bundesministerium für Soziales B EG LE IT U N G

Vorschau Volkshilfe Seite 36
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