KINDER & FAMILIE
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Schulische (Nach)Mittagsbetreuung

Im Rahmen der Schulischen (Nach)mittagsbetreuung finden Schulkinder der Volksschulen St. Johann in Tirol und Angath ein ausgewogenes Angebot aus Lern- sowie Freizeit. Die Kombination Lern- und Freizeit bietet Kindern ein abwechslungsreiches Programm an sportlichen, künstlerisch-kreativen Aktivitäten und Lerneinheiten. Zudem stärkt das gute Betreuungsangebot die Motivation der SchülerInnen und bietet mehr Raum für soziales Lernen.

Unsere PädagogInnen, ErzieherInnen und AssistentInnen gestalten die (Nach)Mittagsfreizeit individuell, sodass neben freiem Spiel, Basteln und Werken, Spiel und Spaß im Rahmen der täglichen Bewegungseinheiten im Turnsaal oder an der frischen Luft nicht zu kurz kommen! Selbstverständlich bieten wir den SchülerInnen auch ein Mittagessen an.

Die Einrichtung der schulischen (Nach)Mittagsbetreuung ist ein wichtiger Beitrag von Bund und Land für mehr Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit. Die schulische (Nach)Mittagsbetreuung erleichtert außerdem Eltern mit schulpflichtigen Kindern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Während der gegenstandsbezogenen und individuellen Lernzeit in der Volksschule St. Johann werden die SchülerInnen von Lehrerinnen und ErzieherInnen betreut. In ganztägigen Schulformen müssen außerdem SchülerInnen seltener eine Klasse wiederholen, es werden weniger Kosten für Nachhilfe aufgewendet und bessere Lernerfolge erzielt. Eltern und Kinder haben zudem durch den Wegfall der Hausübungen mehr Zeit für ein Familienleben.

 

INFOS:

Schulische Nachmittagsbetreuung St. Johann:

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 11.10 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Betreuungskosten Euro 35,00 / Monat
  • Mittagessen Euro 6,10 / Mahlzeit
  • Die Anmeldung erfolgt über die Schulleitung und gilt für ein Schuljahr.

 

Schulische Mittagsbetreuung Angath:

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 11.10 Uhr bis 14.00 Uhr
  • Betreuungskosten Euro 3,00 / Tag
  • Mittagessen Euro 5,00 / Mahlzeit
  • Die Anmeldung erfolgt über die Schulleitung und gilt für ein Schuljahr.